eIDAS 2.0 (Elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste), eine Aktualisierung der ursprünglichen eIDAS-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 910/2014), tritt nach und nach in Kraft und stellt einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung der digitalen Identität in der EU dar. Es gibt einige wichtige Aktualisierungen bei der Definition elektronischer Signaturen im Rahmen der eIDAS-Verordnung, daher werden in diesem Artikel die wichtigsten Elemente von Abschnitt 4: Elektronische Signaturen behandelt.
Abschnitt 4 – Worum geht es?
Abschnitt 4 der eIDAS-Verordnung regelt die Anforderungen und die rechtliche Stellung elektronischer Signaturen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Abschnitt ist in die Kapitel 25 bis 34 unterteilt und bietet einen strukturierten Ansatz zur Erkennung, Validierung und Sicherung von elektronischen Signaturen. Dieser Abschnitt ist entscheidend für die Festlegung der Anforderungen an sichere und rechtsgültige digitale Transaktionen in ganz Europa.

Die wichtigsten Punkte
- Rechtliche Anerkennung elektronischer Signaturen:
- Alle elektronischen Signaturen (vom Simple, Advanced, Qualified) werden in der EU rechtlich anerkannt.
- Elektronische Signaturen vom Typ „Qualified“ (QES) bieten das höchste Maß an Rechtssicherheit und sind in allen Mitgliedstaaten handschriftlichen Unterschriften gleichgestellt.
- „Qualifizierte“ Signaturen sind der Goldstandard:
- Elektronische Signaturen vom Typ „Advanced“ (AES) sind „fortgeschritten“, sicher und eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft, so dass ihre Authentizität und Integrität gewährleistet ist.
- Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) gehen aber noch weiter und bieten durch eine strengere Identitätsprüfung und zertifizierte Geräte zur Signaturerstellung die höchste Sicherheit für sensible Transaktionen.
- Die grenzübergreifende Einhaltung von Vorschriften wird vereinfacht:
- Für grenzübergreifende Transaktionen oder öffentliche Dienstleistungen können die Mitgliedstaaten kein höheres Sicherheitsniveau als QES verlangen, so dass in der gesamten EU ein einheitlicher Standard gewährleistet wird.
- Die Zertifikatsverwaltung ist von höchster Bedeutung:
- Qualifizierte Zertifikate, die von einem Qualified Trust Service Provider (QTSP) ausgestellt werden, bilden das Rückgrat des QES-Systems und gewährleisten eine sichere Identitätsprüfung sowie Vertrauen.
- Unternehmen müssen sich im Fall einer Gefährdung gut mit den Verfahren zur Aussetzung oder zum Widerruf von Zertifikaten auskennen.
- Die Vorschriften verlangen zertifizierte Geräte zur Signaturerstellung (Qualified Signature Creation Devices (QSCDs)):
- Diese Geräte müssen strenge Zertifizierungsanforderungen erfüllen.
- Damit die Integrität und Sicherheit der Daten gewährleistet bleibt, sind nur QTSPs befugt, diese Geräte zu verwalten oder zu erstellen.
- Validierung und Erhaltung sind unerlässlich:
- Die Validierung von QES muss strenge Standards erfüllen, die Vertrauenswürdigkeit und Authentizität gewährleisten.
- Die Validierung von Signaturen verlängert deren Vertrauenswürdigkeit über ihre technische Lebensdauer hinaus und ist für die langfristige Einhaltung von Vorschriften und Sicherheitslage entscheidend.
- 2025 treten neue Normen in Kraft:
- Die Europäische Kommission wird bis 2025 neue Referenzstandards und -verfahren festlegen. Die Unternehmen müssen sich also auf diese kommenden Vorschriften vorbereiten und an sie anpassen.
Was bedeutet das für Sie?
Qualifizierte Signaturen bieten durch eine strenge Identitätsprüfung und fälschungssichere Geräte zur Signaturerstellung mehr Schutz vor Betrug und erhöhen die Integrität und Authentizität der Daten. Auch wenn ihre Verwendung derzeit nicht zwingend vorgeschrieben ist, bieten qualifizierte elektronische Signaturen erhebliche Vorteile, darunter verbesserte Sicherheit, Rechtssicherheit und Einhaltung gesetzlicher Normen. Da qualifizierte Signaturen in Zukunft verpflichtend werden könnten, kann ihre Einführung Unternehmen helfen, ihre Abläufe zu verbessern, Transaktionen abzusichern und sich auf neue Vorschriften vorzubereiten.
Machen Sie Ihr Unternehmen fit für QES
Qualifizierte Signaturen eignen sich für verschiedene Anwendungsfällen in diversen Branchen, z. B. zur Unterzeichnung hochwertiger Verträge, zur Absicherung sensibler Finanztransaktionen, zur Autorisierung von Behördenanträgen und zum Datenschutz im Gesundheitswesen. Die robuste Sicherheit, die rechtliche Gleichstellung mit von Hand verfassten Unterschriften sowie die Einhaltung strenger Vorschriften machen sie unverzichtbar für Unternehmen, die bei digitalen Transaktionen auf Vertrauen und Compliance setzen müssen.
Zur Vorbereitung Ihres Unternehmen auf die Integration qualifizierter Signaturen ist die Zusammenarbeit mit einem vertrauenswürdigen QTSP, wie GlobalSign, eine wichtige Hilfe. GlobalSign gewährleistet eine nahtlose Implementierung und gibt Ihnen die Sicherheit, dass wir mit aktuellen eIDAS-Anforderungen konform bleiben und dass unsere Lösungen mit den sich entwickelnden Vorschriften übereinstimmen. Mithilfe unseres Fachwissens können Sie qualifizierte Signaturen vertrauensvoll in Ihre Arbeitsabläufe integrieren und so die Sicherheit, die Einhaltung von Vorschriften und das Vertrauen in Ihr Unternehmen verbessern.
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